70-Tage-Regelung für Saisonarbeitskräfte wird unbefristet verlängert
Der Koalitionsausschuss von CDU und SPD hat entschieden, dass die sogenannte 70-Tage-Regelung für Saisonarbeitskräfte, die ursprünglich Ende des Jahres auslaufen sollte, unbefristet verlängert wird.
Der Präsident des Hessischen Bauernverbandes, Karsten Schmal, begrüßt diese Regelung: „Sie kommt den Saisonarbeitskräften und unseren Landwirten, insbesondere den Betrieben mit Sonderkulturen, gleichermaßen entgegen. Die Unternehmen haben dadurch eine höhere Flexibilität. Außerdem sind Saisonarbeitskräfte durch die Auszahlung des Bruttolohns als Nettolohn eher verfügbar.“
Präsident Schmal hatte sich wiederholt für eine Fortführung dieser bewährten Regelung eingesetzt, auch über Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier, der sich seinerseits gegenüber der Bundesregierung dafür stark gemacht hat.
Der größte Vorteil dieser Regelung besteht darin, dass eine Saisonarbeitskraft maximal 70 Tage pro Jahr beziehungsweise drei Monate an einem Stück als kurzfristig Beschäftigter arbeiten kann. Damit entfallen in dieser Zeit die Sozialversicherungsbeiträge. Der Saisonarbeitskraft wird der Bruttolohn netto ausbezahlt. Darüber hinaus sind Saisonarbeiter über ihren Arbeitgeber unfallversichert.