Hochwasserschäden und Agrarförderung

Sind Sie durch die Hochwasserschäden daran gehindert, Ihre Verpflichtungen i.R. eines Förderprogramms einzuhalten, muss dies der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eintritt des Hinderungsgrundes gemeldet werden. Bei Nichteinhaltung dieser
Frist droht Verstoß gegen Förderbestimmungen wegen Nichteinhaltung der Verpflichtungen.

In den Ausgaben Nr. 24 (S.9) und Nr. 25 (S.8) des LW, unter Verweis auf die Meldung der WIBank wird klargestellt:
Bei Hochwässerschäden, die dazu führen, dass Förderbedingungen (Betriebsprämie, AGZ, HIAP etc.) nicht eingehalten werden können, kann der Tatbestand der “höheren Gewalt” geltend gemacht werden.