“Entfristung der 70-Tage-Regelung”

Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU unterstützt Regionalbauernverband Starkenburg e.V. und Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e.V. in folgaender Forderung:

Entfristung der 70-Tage-Regelung für kurzfristige, sozialversicherungsfreie Beschäftigung von Saisonarbeitskräften zur Sicherung der Ernte und regionalen Versorgungssicherheit

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) unterstützt die Forderung nach einer Entfristung der 70-Tage- bzw. drei-Monate-Regelung für die kurzfristige, sozialversicherungsfreie Beschäftigung von Erntehelferinnen und Erntehelfern.
„Bereits beim Bundesmittelstandstag 2017 hatte sich die MIT einstimmig für die Beibehaltung der Regelung nach § 115 SGB IV ausgesprochen. Nun gilt es, dieses Ziel gemeinsam zu erreichen. Unsere Obst- und Gemüseanbauer benötigen gerade angesichts des Erntehelfermangels diesen dreimonatigen Zeitraum, um für ihre Ernte nicht noch mehr Saisonarbeitskräfte anwerben und mitten in der Ernte auch noch einen Personalwechsel stemmen zu müssen“, betont Marco Reuter, Landesvorsitzender der MIT Hessen.

Laut einer Umfrage des Verbands Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e.V. (VSSE) zur aktuellen Arbeitssituation konnten in dieser Saison bereits 79 Prozent der Spargel- und Erdbeeranbaubetriebe einen Teil ihrer Ernte wegen Personalmangels nicht einholen. Jeder 4. Betrieb denkt darüber nach, seinen Betrieb vorzeitig zu schließen.

Diese alarmierenden Zahlen nimmt die MIT ernst. Werner Hartmann, MIT-Vorsitzender des Kreisverbandes Bergstraße, bezieht hier klar Position: „Wir fordern die Bundestagsabgeordneten dazu auf, die 70-Tage-Regelung zu entfristen. Es geht uns um die Versorgungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger mit Gemüse aus der Region und faire Produktionsbedingungen für unsere Anbauer. Es kann nicht sein, dass Arbeitskräftemangel, Bürokratieaufwand und Kostendruck noch weiter zunehmen, und die Betriebsleiter zu einer vorzeitigen Betriebsaufgabe zwingen.“

Negative Auswirkungen bei einem Rückfall auf die 50-Tage- bzw. zwei-Monate-Regelung

Die meisten Anbauer benötigen für drei Monate Saisonarbeitskräfte. Bei einer zwei-Monate-Regelung müssten sie zweimal in der Saison Personal anwerben. Das verursacht mehr Zeit- und Kostenaufwand bei gleichzeitigem Arbeitskräftemangel. Erntehelferinnen und Erntehelfer profitieren dabei in ihrem Heimatland kaum bis überhaupt nicht von den Sozialversicherungsbeiträgen, die sie in Deutschland entrichten müssen. Hierzu erklärt Dr. Willi Billau, Regionalbauernverband Starkenburg e.V.: „Starkenburg ist nach der Pfalz eines der größten Gemüseanbaugebiete in Deutschland. Wir bauen handarbeitsintensive Gemüsesorten wie Spargel, Busch- und Stangenbohnen an. Dafür benötigen wir für drei Monate sehr viele Erntehelfer. Wenn nur noch zwei Monate sozialversicherungsfrei sind, werden die Saisonarbeitskräfte auch nur zwei Monate kommen, da sie sich über die 20 Prozent Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung ansonsten beim Nettoverdienst schlechter stellen würden. Da die Konkurrenz gnadenlos ist, können wir Anbauer diesen Lohnunterschied auch nicht ausgleichen.“

Wettbewerbsverzerrende Produktionsbedingungen zu Lasten von Mensch und Umwelt

Die Erzeuger von Obst- und Gemüse unterliegen einem extremen Preisdruck auf Handelsebene. Auch, bedingt durch Wettbewerb, der aufgrund unfair erzeugter Importe aus Spanien und Nicht-EU-Ländern stammt. Daher lassen sich die Lohnkostensteigerungen von mindestens 20 Prozent auch nicht auf die Produktpreise umlegen. In Spanien liegt beispielsweise der Mindestbruttostundenlohn bei 4,46 Euro, also beinahe um die Hälfte niedriger als in Deutschland (Quelle: Hans-Böckler-Stiftung). Importspargel und -Erdbeeren verursachen durch die langen Transportwege deutlich höhere CO2-Emissionen als heimische Ware und belasten durch den Anbau der wasserintensiven Kulturen in trockeneren Ländern zusätzlich die Umwelt. Der Kauf von einem Kilo regionalen Spargel spart beispielsweise, laut einer ökologischen Systemanalyse der ETH Zürich, bis zu elf Kilo CO2 pro Kilo Spargel im Vergleich zu Importware ein.

„Eine Entfristung der 3-Monate-Regelung wäre ein deutliches Signal der politisch Verantwortlichen für unser Land, das stark durch den Sonderkulturanbau geprägt ist, und eine große Erleichterung für die Anbaubetriebe. Und wäre natürlich auch eine Entscheidung im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes. Wir sind sehr dankbar, dass die MIT sich für eine Entfristung der Regelung stark macht, und setzten darauf, dass gerade CDU- und CSU-Bundestagsabgeordnete hinter dieser Forderung stehen und für diese stimmen“, erklärt Simon Schumacher, VSSE-Vorstandssprecher.

Petition zur Entfristung der 70-Tage- bzw. 3-Monate-Regelung für die kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung von Erntehelfern und Erntehelferinnen

Um Politikerinnen und Politikern auf Bundesebene auf die Dringlichkeit einer Entfristung der 70-Tage- bzw. drei-Monate-Regelung für die kurzfristige, sozialversicherungsfreie Beschäftigung von Erntehelfern und -helferinnen aufmerksam zu machen, ruft das Netzwerk deutscher Verbände der Spargel- und Beerenanbauer dazu auf, folgende Petition zu unterzeichnen:
https://www.openpetition.de/petition/online/entfristung-der-70-tage-bzw-3-monate-regelung-fuer-saisonarbeitskraefte

Weitere Informationen unter www.mit-hessen.de, www.agrarpower.de und www.vsse.de