Verpflichtender Zwischenfruchtanbau erst ab 2021

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) hat den Hessischen Bauernverband e.V. am 04.08. über eine gemeinsame Klarstellung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unterrichtet.

Demnach gilt der verpflichtende Zwischenfruchtanbau in den sogenannten Roten Gebieten erst ab Herbst 2021.