Agrardieselantrag 2022 bis zum 30.09. stellen

Dieses Jahr noch in Papierform möglich

Bis zum 30.09.2023 kann die Agrardieselvergütung für den begünstigten Verbrauch des Jahres 2022 beantragt werden. Dieses Jahr kann der Antrag noch in Papierform eingereicht werden. Danach ist die Antragstellung verpflichtend elektronisch über das Zoll-Portal abzugeben.
Die Formulare finden Sie hier (Homepage des Zoll).
Hauptzollamt Dresden
Dienstort Löbau
Postfach 10 02 27
01072 Dresden

Agrardieselantrag online

Die Zollverwaltung stellt den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft den Online-Antrag zur Agrardieselentlastung über das Zoll-Portal als Dienstleistung zur Verfügung. Hier kann der Entlastungsantrag, nach vorheriger Registrierung, digital ausgefüllt werden. Anschließend wird der ausgefüllte Antrag elektronisch dem zuständigen Hauptzollamt übermittelt (Online-Antrag 1140 oder 1142).

Um die Dienstleistung “Agrardieselentlastung” im Zoll-Portal nutzen zu können, benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat für eine Organisation!
Hinweis: Mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat, welches Sie über die ELSTER-Registrierungsfunktion “für mich” erstellt haben, ist es Ihnen nicht möglich, ein Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal zu erstellen.

Weitere Informationen finden Sie hier (Homepage des Zoll)