HBV fordert sachgerechte Abgrenzung roter Gebiete

Auf dem Hessischen Wasserdialog, der am vergangenen Donnerstag unter der Überschrift „Gewässerschutz mit der Landwirtschaft“ in Alsfeld-Eudorf mit guter Beteiligung stattgefunden hat, wurde der Unmut der Landwirte über die jetzige Ausweisung der roten Gebiete deutlich. HBV-Vizepräsident Thomas Kunz, der die Veranstaltung leitete, bemängelte, dass die vom hessischen Umweltministerium zugesagte Binnendifferenzierung innerhalb der als belastet ausgewiesenen Grundwasserkörper derzeit nicht vorankomme. Die Vertreter aus den Kreis- und Regionalbauernverbänden kritisierten darüber hinaus die unzureichende Transparenz bei der Abgrenzung der belasteten Gebiete und der zugrundeliegenden Messungen.
Der HBV dringt weiter auf eine sachgerechte Ausweisung von belasteten Gebieten nach § 13 der Düngeverordnung. Der Verband fordert, dass die in den roten Gebieten vorgesehenen Bewirtschaf-tungseinschränkungen nur dort angewendet werden, wo tatsächlich eine Nitratbelastung des Grundwassers vorliegt und diese eine landwirtschaftliche Ursache hat. Das wurde den Fachleuten aus dem hessischen Umweltministerium mit auf den Weg gegeben.

2015 haben wir auf dieser Homepage die erste Stellungnahme unseres Vorsitzenden mit der Forderung “Ursachenfoschung statt Sündenbocktheorie” veröffentlicht.