Arbeitsschutzmaßnahmen bei Sommerhitze

Arbeitsschutzmaßnahmen bei Sommerhitze

Das Regierungspräsidium Darmstadt weist darauf hin, dass bei den anhaltend warmen Temperaturen besondere Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen sind:

Geeignete Maßnahmen können sein:

• Vermeiden von schwerer körperlichen Arbeit
• Lockerung der Bekleidungsregelungen (z. B. lockere, luftige Kleidung tragen)
• Gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z.B.Jugendliche,Ältere,Schwangere,stillende Mütter) möglichst von der Arbeit freistellen
• Bereitstellen geeigneter Getränke (z. B. Trinkwasser, Säfte, Tees)
• Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
• Längere Pausen oder immer wieder kleinere Trink- und Erholungspausen machen
• Sonnenschutz zur Verfügung stellen (z. B. Sonnenhut, UV-abweisende Oberbekleidung, Sonnenbrille, Sonnencreme)
• Schattenspendende Unterstellmöglichkeiten bereitstellen
• Bei erhöhten Smog- oder Ozonwerten Arbeiten einstellen
• Gegenseitig auf Anzeichen von Sonnenstich und Hitzschlag achten
• Notfalltelefon und Erste-Hilfe-Sets bereithalten
• Unterweisen
• Leichte Mahlzeiten zu sich nehmen
• Alkohol meiden

Was tun im Notfall?

• Sofort den Rettungsdienst alarmieren (Tel. 112)
• Betroffene Person in den Schatten bringen
• Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage
• Bei Überhitzung mit feuchten Tüchern oder mit Wasser kühlen
• Bei Atemstillstand Wiederbelebungsmaßnahmen durchführen bis der Rettungsdienst eintrifft

Im Zweifelsfall wird empfohlen, die Arbeiten in den heißen Stunden komplett einzustellen und in die kühleren Tagesabschnitte zu verlegen.
Für Betriebe mit einer Ausnahmebewilligung nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG (verlängerte Arbeitszeiten bis max. 12 Std. täglich): Sollte es durch die vorgenannten Maßnahmen zu Ruhezeitverstößen gegen das Arbeitszeitgesetz kommen, bitte ich dies entsprechend zu dokumentieren. Sollte es dann zu einer Beschwerde kommen, werde ich diese Verstöße im Rahmen meines Ermessens in diesen Fällen nicht ahnden (sofern sie dokumentiert und nachvollziehbar sind). Keinesfalls soll dieses Entgegenkommen allerdings als „Freifahrtschein“ gewertet werden!

Weitergehende Informationen finden Sie hier:

Arbeiten im Freien bei Hitze
Arbeiten unter der Sonne
Sonnenschutz